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Gesetzliche Erbfolge 2025: Wer erbt ohne Testament

Die meisten Menschen schieben das Thema Erben gerne auf – doch wenn kein Testament vorliegt, entscheidet plötzlich der Gesetzgeber. Die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt fest, wer in welcher Reihenfolge und mit welchem Anteil das Vermögen erhält – wer die Regeln kennt, kann böse Überraschungen vermeiden und im Zweifel rechtzeitig gegensteuern.

Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge: § 1924 BGB ·
Erben erster Ordnung (Kinder und Enkel) erhalten 100 % des Erbes, wenn vorhanden: § 1924 BGB ·
Ehepartner erbt bei Zugewinngemeinschaft und Kindern 50 %: § 1931 BGB ·
Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils: § 2303 BGB

Kurzüberblick

1Erben erster Ordnung
2Erben zweiter Ordnung
  • Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen) (Gesetze im Internet – § 1925 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
  • Erben, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind (Gesetze im Internet – § 1925 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
  • Eltern teilen mit Geschwistern, sofern beide Elternteile leben (Gesetze im Internet – § 1925 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
3Ehepartner
  • Erbt immer einen Teil, auch neben Verwandten (Gesetze im Internet – § 1931 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
  • Anteil hängt vom Güterstand ab (z.B. 50 % bei Zugewinngemeinschaft mit Kindern) (Gesetze im Internet – § 1931 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
  • Eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt (Gesetze im Internet – § 1931 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
4Pflichtteil
  • Sichert nächste Angehörige auch bei Enterbung (Gesetze im Internet – § 2303 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
  • Beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (Gesetze im Internet – § 2303 BGB (amtliche Gesetzesfassung))
  • Kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden (Gesetze im Internet – § 2303 BGB (amtliche Gesetzesfassung))

Die gesetzliche Erbfolge folgt einem klaren System: Die Verwandten werden in mehrere Ordnungen eingeteilt, und der Ehepartner erhält einen festen Anteil. Aus den konkreten Zahlen ergibt sich ein verlässliches Muster.

Merkmal Wert
Anzahl der Ordnungen 3 (nach § 1924–1929 BGB)
Erbe des Ehepartners bei Zugewinngemeinschaft + Kinder 1/2 des Nachlasses
Erbe des Ehepartners ohne Kinder (Eltern leben) 1/2 (Eltern und Geschwister erhalten die andere Hälfte)
Pflichtteil – Höhe 50 % des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB)
Staat als Erbe Nur wenn keine Verwandten und kein Ehepartner vorhanden (§ 1936 BGB)

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

Definition der gesetzlichen Erbfolge

  • Die gesetzliche Erbfolge ist die automatische Vermögensverteilung, die eintritt, wenn der Verstorbene kein wirksames Testament oder keinen Erbvertrag hinterlässt (Gesetze im Internet – § 1931 BGB (amtliche Gesetzesfassung)).
  • Sie ist in den §§ 1924–1936 BGB geregelt und basiert auf dem Prinzip der Verwandtschaftsgrade.

Wann greift die gesetzliche Erbfolge?

Sie greift immer dann, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt – also kein Testament, kein gemeinschaftliches Testament und kein Erbvertrag. Auch bei teilweiser Ungültigkeit einer Verfügung kommt die gesetzliche Erbfolge für den nicht geregelten Teil zur Anwendung.

Übersicht über die Erbordnungen

  • Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel (§ 1924 BGB – Gesetze im Internet)
  • Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen (§ 1925 BGB – Gesetze im Internet)
  • Dritte Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten (§ 1926 BGB – Gesetze im Internet)

Die Ordnungen schließen sich gegenseitig aus: Sobald Erben einer höheren Ordnung vorhanden sind, kommen die niedrigeren Ordnungen nicht zum Zug. Das Prinzip: Die Kinder (erste Ordnung) erben vor den Eltern (zweite Ordnung), und die Eltern erben vor den Großeltern (dritte Ordnung).

Warum das wichtig ist

Für die meisten Familien bedeutet das: Das Vermögen bleibt bei den Kindern und dem überlebenden Ehepartner, nicht bei entfernteren Verwandten. Nur wenn jemand kinderlos stirbt, rücken die Eltern und Geschwister nach.

Was dies bedeutet: Die gesetzliche Erbfolge stellt sicher, dass das Erbe in der Kernfamilie bleibt – solange die Familienverhältnisse den gesetzlichen Ordnungen entsprechen.

Wie sieht die Erbfolge aus ohne Testament?

Voraussetzungen der gesetzlichen Erbfolge

  • Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge (§ 1924 BGB – Gesetze im Internet).
  • Die gesetzlichen Erben werden durch die Verwandtschaftsgrade bestimmt, nicht durch den Willen des Erblassers.

Was passiert, wenn kein Testament existiert?

Der Nachlass wird unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Der überlebende Ehepartner erhält neben Verwandten der ersten Ordnung ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 BGB – Gesetze im Internet). Sind keine Verwandten der ersten Ordnung vorhanden, erbt der Ehepartner neben Verwandten der zweiten Ordnung die Hälfte. Lebt kein Verwandter der ersten oder zweiten Ordnung und kein Großelternteil mehr, erbt der Ehepartner alles.

Mythos: ‚Der Staat erbt alles‘ – nur wenn keine Erben vorhanden sind

  • Der Fiskus (Staat) erbt nur, wenn weder Verwandte noch ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner existieren (§ 1936 BGB – Gesetze im Internet).
  • In der Praxis kommt das äußerst selten vor, weil selbst entfernte Verwandte (Onkel, Tanten) erbberechtigt sind.

Die Realität: Nur bei völliger Kinder- und Partnerlosigkeit sowie ohne lebende Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Großeltern, Onkel oder Tanten fällt das Erbe an den Staat. Die allermeisten Deutschen sind daher durch die gesetzliche Erbfolge abgesichert.

Welche Rangfolge hat die gesetzliche Erbfolge?

Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel

  • Kinder erben untereinander zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB – Gesetze im Internet).
  • Ist ein Kind vorverstorben, treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge (Enkel, Urenkel) – das nennt man Erbfolge nach Stämmen.

Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen

  • Wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, erben die Eltern. Lebt ein Elternteil nicht mehr, treten dessen Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers) an seine Stelle (§ 1925 BGB – Gesetze im Internet).
  • Lebende Eltern schließen deren Abkömmlinge (z.B. Geschwister) aus.

Dritte Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten

  • Sind keine Verwandten der ersten und zweiten Ordnung vorhanden, erben die Großeltern zu gleichen Teilen (§ 1926 BGB – Gesetze im Internet).
  • Verstorbene Großeltern werden durch deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten des Erblassers) ersetzt.

Beispiele für die Erbquoten in jeder Ordnung

Die entscheidende Nuance

Die Erbquoten des Ehepartners steigen mit abnehmender Anzahl an Kindern – und sinken, wenn viele Kinder vorhanden sind. Bei drei oder mehr Kindern rutscht der Ehepartner auf ein Viertel des Nachlasses.

Das Muster: Die gesetzliche Erbfolge bevorzugt die Kernfamilie, staffelt die Quoten aber streng nach der Anzahl der Erben pro Ordnung.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn ein Ehepartner stirbt?

Einfluss des Güterstands auf das Erbe

  • Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Ehegattenanteil im Erbfall um ein weiteres Viertel pauschalen Zugewinnausgleichs (Finanztip – Gesetzliche Erbfolge für Ehegatten (Verbraucherportal)).
  • Bei Gütertrennung gilt für ein oder zwei Kinder eine Teilung zu gleichen Teilen (§ 1931 BGB – Gesetze im Internet).
  • Bei Gütertrennung und drei oder mehr Kindern erhält der Ehegatte ein Viertel.

Ehepartner mit Kindern: Erbquote und Sonderrechte

  • Bei einem Kind und Zugewinngemeinschaft: Ehepartner 1/2, Kind 1/2.
  • Bei zwei Kindern und Zugewinngemeinschaft: Ehepartner 1/3, jedes Kind 1/3.
  • Bei drei oder mehr Kindern: Ehepartner 1/4, Kinder teilen sich die restlichen 3/4.

Ehepartner ohne Kinder: wer erbt mit?

  • Sind keine Kinder vorhanden, erben der überlebende Ehepartner sowie die Eltern und Geschwister des Verstorbenen (§ 1931 BGB – Gesetze im Internet).
  • Bei Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Eltern und Geschwister.

Eingetragene Lebenspartner – ähnliche Regelung

  • Eingetragene Lebenspartner sind den Ehepartnern im gesetzlichen Erbrecht gleichgestellt (§ 1931 BGB i.V.m. LPartG – Gesetze im Internet).

Wichtig zu wissen: Der Ehepartner ist nur erbberechtigt, wenn zum Todeszeitpunkt eine gültige Ehe bestand. Bei wirksamem Scheidungsantrag kann das Erbrecht nach § 1933 BGB entfallen (Biallo – Gesetzliche Erbfolge 2025 (Verbraucherportal)).

Der entscheidende Faktor: Der Güterstand bestimmt maßgeblich die Quote des überlebenden Ehepartners. Paare, die abweichende Regelungen (Gütertrennung) getroffen haben, sollten ihre Erbquote gesondert prüfen.

Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht und stirbt?

Erbe der Immobilie durch gesetzliche Erbfolge

  • Das Haus fällt in den Nachlass und wird Teil der Erbmasse (§ 1922 BGB – Gesetze im Internet).
  • Alle gesetzlichen Erben werden automatisch Miteigentümer – es entsteht eine Erbengemeinschaft.

Erbengemeinschaft – alle Erben werden Miteigentümer

  • Der im Grundbuch eingetragene Alleineigentümer stirbt – die Erben müssen die Umschreibung beantragen (§ 1922 BGB – Gesetze im Internet).
  • Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über das Haus verfügen; bei Uneinigkeit droht eine Zwangsversteigerung.

Mögliche Lösungen: Verkauf, Auszahlung, Auflassung

  • Verkauf des Hauses und Verteilung des Erlöses unter den Erben.
  • Auszahlung: Ein Erbe kauft die Anteile der anderen gegen eine Abfindung.
  • Auflassung: Übertragung des Eigentums an einen Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung.
Die Krux

Der überlebende Ehepartner kann ein Wohnrecht haben, wenn er im Haus wohnt – aber er wird nicht automatisch Alleineigentümer. Die Erbengemeinschaft kann zur Belastungsprobe für die Familie werden, wenn kein Testament die Immobilie klar zuweist.

Was zu tun ist: Wer verhindern will, dass die Erben in eine ungewollte Miteigentümergemeinschaft geraten, sollte frühzeitig eine testamentarische Regelung treffen – etwa die Einsetzung des Ehepartners als Vorerben und der Kinder als Nacherben.

Wie Sie die gesetzliche Erbfolge feststellen

Wenn kein Testament existiert, können Sie die gesetzliche Erbfolge in wenigen Schritten ermitteln:

  1. Prüfen, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt (§ 1924 BGB – Gesetze im Internet).
  2. Feststellen, ob ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner vorhanden ist.
  3. Ermitteln der Verwandtschaftsgrade (Ordnungen) – beginnen Sie mit Kindern, dann Eltern, dann Großeltern.
  4. Berechnen der Erbquoten je nach Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung).

Der konkrete Weg: Für die meisten Fälle reicht es, die Ordnungen durchzugehen: Gibt es Kinder? Wenn ja, sind diese die Erben (plus Ehepartner). Wenn nein, kommen Eltern und Geschwister. So lassen sich die gesetzlichen Erben schnell identifizieren.

Bestätigte Fakten und was unklar bleibt

Bestätigte Fakten

  • Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924–1936 BGB geregelt (Gesetze im Internet – BGB).
  • Der Ehepartner erbt bei Zugewinngemeinschaft mindestens 1/4 + pauschalen Zugewinn (Finanztip – Erbfolge für Ehegatten).
  • Kinder erben zu gleichen Teilen (Paritätsprinzip) (§ 1924 BGB).
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Was unklar ist

  • Die genauen Anteile können bei abweichenden Güterständen (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) variieren.
  • Bei Patchwork-Familien kann die Anwendung der gesetzlichen Erbfolge zu unerwarteten Ergebnissen führen – etwa wenn Stiefkinder nicht automatisch erbberechtigt sind.

Die Kombination aus bestätigten Fakten und offenen Fragen zeigt, dass die gesetzliche Erbfolge zwar klare Regeln vorgibt, aber in besonderen Konstellationen individuelle Beratung notwendig ist.

Stimmen aus der Rechtspraxis

Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924–1936 BGB geregelt und tritt immer dann ein, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat.

Wikipedia – Gesetzliche Erbfolge (freie Enzyklopädie)

Der überlebende Ehegatte erhält im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht nur seinen Erbteil, sondern zusätzlich ein Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich. Das sorgt in der Praxis für klare Quoten.

Finanztip – Gesetzliche Erbfolge für Ehegatten (Verbraucherportal für Finanzthemen)

Die gesetzliche Erbfolge ist ein verlässliches System, aber sie berücksichtigt weder individuelle Wünsche noch besondere Familienkonstellationen. Wer bestimmte Personen bevorzugen oder enterben möchte, muss ein Testament errichten. Ohne Testament entscheidet das Gesetz – und das kann für Patchwork-Familien oder unverheiratete Paare nachteilig sein. Für den überlebenden Ehepartner mit Kindern ist die gesetzliche Erbfolge oft fair, aber die genaue Quote hängt vom Güterstand und der Kinderzahl ab. Die Entscheidung liegt bei jedem selbst: die gesetzliche Regelung akzeptieren oder durch ein Testament die Vermögensweitergabe selbst in die Hand nehmen.

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich kein Testament mache?

Dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Der Nachlass wird nach den Verwandtschaftsgraden und dem Güterstand verteilt.

Kann ich die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament umgehen?

Ja, ein Testament oder Erbvertrag geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Sie können Ihre Erben frei bestimmen, müssen aber den Pflichtteil naher Angehöriger beachten.

Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil sichert nächste Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) auch bei Enterbung. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Wer erbt, wenn der Erblasser keine Verwandten hat?

Dann erbt der überlebende Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner. Gibt es auch diesen nicht, erbt der Staat (§ 1936 BGB).

Wie wird der Erbanteil des Ehepartners berechnet?

Der Anteil hängt vom Güterstand ab. Bei Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner neben Kindern die Hälfte (1/4 Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich). Bei Gütertrennung teilt er sich das Erbe zu gleichen Teilen mit den Kindern.

Müssen Erben Erbschaftssteuer zahlen?

Ja, sobald der Nachlass den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ein Erbschaftssteuer-Freibetrag 2025: Tabelle und Steuerklassen hilft bei der Orientierung.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ohne Testament ein und folgt festen Regeln. Die gewillkürte Erbfolge basiert auf dem Willen des Erblassers, der durch Testament oder Erbvertrag ausgedrückt wird.

Fazit: Die gesetzliche Erbfolge verteilt das Vermögen nach einem starren Schema – fair für Standardfamilien, aber riskant für Patchwork-Konstellationen. Für Ehepartner mit Kindern: Die gesetzliche Quote ist oft ausreichend, aber bei Immobilien droht die Erbengemeinschaft. Für kinderlose Paare: Ohne Testament erben die Eltern und Geschwister mit – das kann den Partner benachteiligen. Ein Testament gibt Sicherheit.



Maximilian Werner
Maximilian WernerRedaktionsmitarbeiter

Maximilian Werner ist Senior Reporter bei Wochenanalyse.