Das Adjektiv einschlägig bedeutet ‚für den betreffenden Fall zutreffend, relevant‘ und wird verwendet, um etwas als thematisch passend oder maßgeblich zu kennzeichnen.
zutreffend
themenbezogen
fachbezogen
Synonyme zu „einschlägig“
zutreffend
themenbezogen
fachbezogen
sachdienlich
maßgeblich
spezifisch
passend
entsprechend
diesbezüglich
hierfür in Betracht kommend
Gegenteile & Gegenstücke
irrelevant
unpassend
themenfremd
Was bedeutet „einschlägig“?
Einschlägig beschreibt etwas, das für einen bestimmten Sachverhalt oder Kontext direkt zutrifft und von Bedeutung ist. Das Wort wird vor allem in Fachsprachen (Recht, Verwaltung, Technik) verwendet, um auf die thematische Relevanz hinzuweisen. Ein einschlägiger Paragraf ist beispielsweise exakt derjenige, der auf den Fall anwendbar ist.
Wortart: Adjektiv
Anderes Wort für: Einschlägig kann am treffendsten durch „relevant“ ersetzt werden.
„einschlägig“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
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Häufige Fragen
Was bedeutet „einschlägig“ genau?
Einschlägig bedeutet „für einen bestimmten Fall zutreffend“ oder „thematisch relevant“. Es wird oft in juristischen, technischen oder fachlichen Kontexten genutzt, um zu betonen, dass eine Vorschrift, Erfahrung oder Information genau passt.
Welche Synonyme sind am gebräuchlichsten?
Die häufigsten Synonyme sind „relevant“, „zutreffend“ und „themenbezogen“. Je nach Kontext eignen sich auch „maßgeblich“, „sachdienlich“ oder „fachbezogen“. Alle drücken aus, dass etwas eine direkte Verbindung zum Gegenstand hat.
Kann man „einschlägig“ auch im Alltag verwenden?
Ja, es ist formell, aber verständlich. Man sagt etwa: „Das ist nicht einschlägig für unser Gespräch.“ Umgangssprachlich nutzt man eher „relevant“ oder „passend“. In der Fachsprache bleibt „einschlägig“ jedoch ein Präzisionsbegriff.